Marderabwehr & -bekämpfung
Marder vertreiben, Zugänge sichern, Schäden vorbeugen – dauerhaft.
Geschützt, laut und erstaunlich hartnäckig – wir sperren ihn schonend aus.
Richtpreis: individuelles Angebot

Wer zum ersten Mal einen Siebenschläfer über der Schlafzimmerdecke hat, denkt an Marder. Das Geräusch ist aber anders: leichter, schneller, mit auffälligem Quietschen und Poltern, das oft mitten in der Nacht losgeht und stundenlang anhält. Von Anfang Oktober bis etwa Mai ist Ruhe, denn dann hält das Tier seinen sehr langen Winterschlaf – daher der Name. Im Frühjahr geht es exakt dort weiter, wo es aufgehört hat.
Wichtig zu wissen: Der Siebenschläfer ist ein Bilch und besonders geschützt. Er darf nicht gefangen und nicht getötet werden. Zulässig sind schonende Vergrämung und das Verschließen der Zugänge – und zwar nur außerhalb von Winterschlaf und Jungenaufzucht. Schädlingsschutz24 kümmert sich in Tuttlingen und der ganzen Region genau darum: Wir bringen die Tiere schonend heraus, sichern anschließend das Gebäude und beseitigen die Spuren.
Der Siebenschläfer ist kein Krankheitsüberträger im klassischen Sinn, aber er richtet am Gebäude echten Schaden an: Er nagt an Elektroleitungen, was im Dachstuhl ein Brandrisiko bedeutet, zerrupft Dämmung und verschmutzt den Dachraum mit Kot und Urin. Am meisten leiden die Bewohner am Schlafmangel – die Tiere sind über Stunden aktiv und ausgesprochen laut. Rechtlich ist der Umgang eng gesteckt: Weil die Art besonders geschützt ist, sind Fang und Tötung nicht zulässig, und ein Verschließen der Einstiege während der Jungenaufzucht oder des Winterschlafs würde die Tiere im Gebäude einsperren.
Zuerst prüfen wir, ob es wirklich ein Siebenschläfer ist und nicht Marder, Ratte oder Waschbär. Danach entscheidet der Jahreszeitpunkt, was überhaupt zulässig ist.
Wir suchen alle Zugänge – offene Traufen, Lücken unter Ziegeln, Lüftungsöffnungen, Fassadenbegrünung. Siebenschläfer klettern hervorragend und nutzen erstaunlich kleine Spalten.
Mit zulässigen Methoden machen wir den Dachraum unattraktiv, sodass die Tiere ihn von selbst verlassen. Ohne Fang, ohne Gift.
Sind die Tiere draußen, verschließen wir die Einstiege dauerhaft und entfernen Kot, Nistmaterial und beschädigte Dämmung fachgerecht.
Nein. Der Siebenschläfer ist besonders geschützt und darf weder gefangen noch getötet werden. Erlaubt sind schonende Vergrämung und das Verschließen der Zugänge zum passenden Zeitpunkt. Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel entscheidet die untere Naturschutzbehörde.
Erst wenn sicher keine Tiere mehr drin sind – also nicht während des Winterschlafs und nicht während der Jungenaufzucht. Wer im falschen Moment zumacht, sperrt die Tiere ein, und das gibt Geruchs- und Folgeprobleme.
Der Marder ist schwerer, sein Poltern klingt dumpfer und er verteilt Kot und Beutereste. Der Siebenschläfer klingt leichter und schneller, quietscht deutlich hörbar und ist zwischen Oktober und Frühjahr überhaupt nicht zu hören – dieses saisonale Muster ist der beste Hinweis.
Wenn die Einstiege offen bleiben, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja – Siebenschläfer sind sehr ortstreu. Deshalb ist das Sichern der Zugänge der entscheidende Teil der Arbeit, nicht das Vertreiben selbst.
Marder vertreiben, Zugänge sichern, Schäden vorbeugen – dauerhaft.
Rausbringen, aussperren, sauber machen – in dieser Reihenfolge.
Mäuse nachhaltig loswerden – nicht nur vertreiben, sondern fernhalten.
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